Kann Person A, durch die Personen B & C mit der Versorgung von Zimmerfauna sowie der Entleerung des Briefkastens während der Abwesenheit von B & C beauftragt, eine Entschädigung für eine unaufgeforderte Fotografie auf der Straße (auf dem Weg zur Ausführung der beauftragten Tätigkeit) verlangen?
Theoretisch.
Es betrifft mich glücklicherweise nicht. Ich parkte das Fahrzeug einige Meter vor diesem auffällig unauffälligen grauen und gleichermaßen alten Astra Kombi in dessen Heckscheibe ein oranges Auge dem Verkehr entgegenspähte.
Beim überqueren der Straße wurde dann auch direkt vor meinen Augen ein Geschwindigkeitsübertreter fotografiert.
Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung.
Jemand, der für seine Raserei Geld von MIR verlangt, wäre da aber das letzte Mal in meiner Wohnung gewesen!
Ja, sehe ich auch so.
Scheiß Raser!