Ein Schreiben meiner depotführenden Bank:
Sehr geehrter Herr Dings,
in einem gerichtlichen Spruchstellenverfahren wurde am 03.09.2010 entschieden, dass die Deutsche Telekom im Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses bei der Verschmelzung der T-Online auf die Deutsche Telekom AG eine bare Zuzahlung in Höhe von 1,15 EUR je Aktie zzgl. Zinsen an ehemalige T-Online-Aktionäre leisten muss.
Die ehemaligen Aktionäre der T-Online International AG haben die Möglichkeit, mit beiliegendem Formular die Gutschrift der Nachbesserungsszahlung zu veranlassen.
Bitte senden Sie beiliegendes Nachbesserungs-Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 12.11.2010, 22:00 Uhr an uns zurück.
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ICH BIN REICH!