[…]Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

StVO, § 1
Eigentlich selbstverständlich und allgemein bekannt.

Trotzdem verwundert es mich nicht sonderlich, dass ich den blauen VW Touran der heute morgen versucht hat, mich von meinem Fahrrad und zum Tode zu befördern, sofort als Dienstfahrzeug einer Firma erkannte, deren motorisierte Angehörige permanent ähnlich auffallen. ;(

2 Antworten auf „[…]Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

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