Sehr geehrter Herr Dingens,
auf unsere Schreiben vom 06.03.2007 und vom 11.04.2007 haben Sie nicht reagiert.
Hab ich wohl. Beide Male.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Radios und Fernsehgeräte bei der GEZ anzumelden, wenn Sie diese bereithalten bzw. nutzen (nähere Informationen auf der Rückseite dieses Schreibens).
Jaja, ich weiß.
Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten die mit einem Bußgeld bis 1.000 EUR gehandet werden können. Zusätzlich kann es zu Nachforderungen von mehreren hundert Euro kommen.
Wollt ihr mir drohen?
Ersparen Sie sich uns uns weitere Maßnahmen, indem Sie den beiligenden Antwortbogen bis zum 06.06.2007 ausgefüllt zurücksenden.
Ich glaube ja fast dass ihr mir drohen wollt!
Mit freundlichen Grüßen
Gebühreneinzugszentrale
Was ist da jetzt freundlich? Bei einer Drohung.
PS: Sollten Sie zwischenzeitlich geantwortet haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Ich habe auf jeden eurer gottverdammten Briefe geantwortet. Und langsam geht mir das ziemlich auf die Sacknaht! Herrgott nochmal!
Lest ihr eure Post oder geht die ungeöffnet in den Müll?
Du musst eine Briefmarke aufkleben, sonst kommen die Briefe nicht an. Musste ich auch schon feststellen, obwohl in dem Feld nur “Bitte freimachen” steht. Und einer Bitte muss man eigentlich nicht folge leisten…
Also ich habe mal gelernt dass der Aufdruck ‘Antwort’ vor dem Empfänger diesen zur Zahlung des Portos verflichtet.
Und das ist auch so.
Die Antwortbriefe der GEZ weisen zum einen die Bitte auf, den Brief frei zu machen, und sind zum anderen klar als ‘Antwort’ gekennzeichnet.
Du hast vergessen die Rückseite zu lesen, obwohl imSchreiben extra erwähnt. Da steht, dass Du untertänigst alle Deine bereitgehaltenen, ggf. benutzten Rundfunk und TV-Geräte mit jeweils einer Kopie (des Gerätes) untertänigst bie der GTZ abliefern sollst, wo es dann gelocht, geheftet und inventarisiert wird. Auf der Basis belaufen sich dann Deine zu zahlenden Nutzungsgebühren und ggf. auch Deine (sic!)Entsorgungsgebühren