§2 Abs. 2 StVO

Ist es eigentlich irgendwie eine Frage der Ehre, auf der Autobahn kei-nes-falls die rechte Spur zu benutzen wenn diese kilometerlang frei ist? Bei vier Spuren sind offensichtlich die rechte und die zweite von rechts tabu. Mindestens. ;(

2 Antworten auf „§2 Abs. 2 StVO“

  1. Das wäre allenfalls für einen Masochisten interessant.

    Im Übrigen sieht es dort dann genau wie auf jeder anderen zweispurigen Autobahn aus.
    Rechte Spur: schleeeeecht.
    Linke Spur: guuuut.

    ;(

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